Mittwoch, 10. April 2019

Der Landtag Sachsen-Anhalt beschließt Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Am 4. April 2019 wurde, auf der 69. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt, die Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen.

Durch die Ergänzung von § 14 Abs. 4 um Satz 2 haben Eltern mit einer Hör- und Sprachbeeinträchtigung nun das Recht auf einen Dolmetscher bei Elternabenden in der Schule und in der Kindergarten.

Durch den langen Kampf der Initiativgruppe, unter Leitung von Dr. Ingo Barth, ist nach der Erhöhung des Gehörlosengeldes nun der zweite große Erfolg gelungen. Es hat sich gelohnt zu kämpfen.