Am
4. April 2019 wurde, auf der 69. Sitzung des Landtages von
Sachsen-Anhalt, die Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt beschlossen.
Durch die Ergänzung
von § 14 Abs. 4 um Satz 2 haben Eltern mit einer Hör- und
Sprachbeeinträchtigung nun das Recht auf einen Dolmetscher bei
Elternabenden in der Schule und in der Kindergarten.
Durch
den langen Kampf der Initiativgruppe, unter Leitung von Dr. Ingo Barth,
ist nach der Erhöhung des Gehörlosengeldes nun der zweite große Erfolg
gelungen. Es hat sich gelohnt zu kämpfen.