Dienstag, 4. Juni 2019

GLiSA-Treffen am 15. Mai 2019 in Magdeburg

Die Mitglieder der GLiSA trafen sich am 15. Mai 2019 wieder im Café Magado in Magdeburg. Zu Beginn des Treffens wurde die Verteilung der Aufgaben an die Mitglieder besprochen. Dafür ist der Gruppenleiter Dr. Ingo Barth dankbar, da er künftig nicht alleine alle Aufgaben übernehmen muss. Bestimmte Aufgaben wurden einigen Mitgliedern zugewiesen; es gibt aber einige andere Aufgaben, die noch nach Verantwortlichen suchen. Wer Interesse an der Mitwirkung hat, kann sich bei Dr. Ingo Barth oder Christoph Melle melden.

Unsere Anträge an die Krankenkassen zur Förderung unserer Selbsthilfegruppe GLiSA wurden fast in voller Höhe bewilligt. Es laufen Vorbereitungen für Vorträge der GLiSA im Jahr 2019 in Sachsen-Anhalt. Am 22. Mai 2019 informierten Indira Keitel und Uwe Löser von der Volkssolidarität über die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in Halle (Saale). Am 25. Mai 2019 referierte der taube Sozialpädagoge Peter Schick über die psychosoziale Entwicklung bei Gehörlosen in der Lutherstadt Wittenberg. Weitere von der GLiSA organisierte Vorträge in Sachsen-Anhalt sind geplant und werden auf unserer Homepage bekannt gegeben.

Darüber hinaus berichtete Dr. Ingo Barth kurz über den Sachstand zu verschiedenen Themen, die bei der Arbeitsgruppe Inklusion des Runden Tisches am 10. Mai 2019 in Magdeburg besprochen wurden. Unter anderem ging es um den Landesbehindertenbeirat und Landesbehindertenbeauftragten, personenzentrierte Leistungen ab 2020 gemäß dem Bundesteilhabegesetz, Inklusion in Kindergärten, Aus- und Weiterbildung für Gebärdensprachpädagogen und persönliches Budget. Beim nächsten Treffen der Arbeitsgruppe Inklusion am 6. September 2019 soll Dr. Ingo Barth über die aktuelle Situation der Gehörlosen in Sachsen-Anhalt referieren.

Die Sozialministerin Frau Grimm-Benne hat am 18. April 2019 ein an uns gerichtetes Schreiben zu unserer Stellungnahme vom 6. November 2018 über die Erhöhung des Gehörlosengeldes verfasst, in dem steht, dass bei der Gewährung des Gehörlosengeldes „im Vergleich zur Gewährung des Blindengeldes weder eine Diskriminierung noch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu erkennen“ ist. Da der Nachteilsausgleich für Gehörlose in Höhe von nur 52 Euro monatlich viel zu wenig ist, wird Falko Neuhäusel dieser Sache noch nachgehen.

Ferner hat Frau Grimm-Benne am 7. Mai 2019 ein weiteres Schreiben an den Berufsverband der GebärdensprachdolmetscherInnen in Sachsen-Anhalt zur Ausgestaltung des zum 4. April 2019 geänderten Behindertengleichstellungsgesetzes, insbesondere zum Thema Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher/innen bei Elternabenden, geschickt. Leider mangelt es an einer sauberen Umsetzung des neuen Satzes in §14, wonach eigentlich die öffentlichen Träger, also zum Beispiel die Schulämter, die Dolmetschkosten bei Elternabenden übernehmen müssten. Derzeit soll es im Sozialministerium weiter besprochen werden und wir warten noch auf die Verkündung dieses neuen Gesetzes.

Es gibt noch offene Fragen zur besseren Zusammenarbeit mit der GGSA. Verschiedene Probleme wurden offen besprochen und Lösungen gesucht. Es ist sehr wünschenswert, dass die Gehörlosen in Sachsen-Anhalt besser und transparenter zusammenarbeiten, egal aus welchen Vereinen sie stammen. Die Diskussion wird noch beim nächsten Treffen der GLiSA am 19. Juni 2019 in Halle (Saale) fortgesetzt.