Freitag, 26. Oktober 2018

Erste Beratung im Landtag zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Blinden- und Gehörlosengeldes

Am Mittwoch, den 24.10.2018 gab es eine erste Beratung im Landtag zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Blinden- und Gehörlosengeldes in Sachsen-Anhalt, siehe TOP 4. Das Video (auch in DGS) ist dort zu finden:

https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/plenarsitzungen/27-sitzungsperiode/#/?accordion=0&accordionPlenar=5&accordionVideo=0

Die Initiativgruppe zur Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe der Gehörlosen am Leben in der Gesellschaft in Sachsen-Anhalt war durch Ingo Barth auf der Besuchertribüne vertreten. Wir begrüßen die Entscheidung, dass der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen und dort weiter diskutiert werden soll.

Laut dem Gesetzentwurf soll das Gehörlosengeld ab 2019 erhöht werden. Wie hoch das Gehörlosengeld sein soll, wird noch entschieden, wobei der momentane Entwurf eine Erhöhung um 11 Euro auf 52 Euro vorsieht. Ich hoffe, dass das Gehörlosengeld nach über 20 Jahren endlich angemessen erhöht wird. Ferner ist eine jährliche Anhebung des Blinden- und Gehörlosengeldes auf Grundlage der Rentenentwicklung geplant.

Wir in der Initiativgruppe zählen auf eure Unterstützung!

Gebärdenvideo von Dr. Ingo Barth: